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Unterhaltsvorschuss auch für Solomütter - zumindest in Bremen

Solomütter klagen erfolgreich auf Unterhaltsvorschuss


Richtig gute Neuigkeiten für Solomütter kommen aus Bremen: dort haben vier Solomütter die Stadt Bremen auf Unterhaltsvorschuss verklagt, mit der Begründung, dass Kinder nicht nach ihrer Familienform beurteilt und ggf. ungleich behandelt werden dürfen. Genau das erkennt das Gericht in Bremen als erstes deutschlandweit an.

Auch wenn das Urteil noch nicht rechtskräftig ist und die Stadt Bremen in Berufung gehen kann, ist das ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung.


Genaue Erklärungen und Interviews mit einer Klägerin und ihrem Anwalt Andreas Maria Wucherpfennig sind hier zu finden: butenunbinnen.de


Vorherige Klagen wurden immer abgewiesen


Schon 2013 versuchte zum ersten Mal eine Solomutter Unterhaltsvorschuss für ihr Kind zu erstreiten. Damals wurde der Solomutter nicht Recht gegeben. Begründung:


"Die Gewährung von Unterhalt als Ausfallleistung für den Fall, dass ein Rückgriff auf den anderen Elternteil nicht möglich ist, soll die Ausnahme sein. Dementsprechend besteht ein Anspruch auf Unterhaltsleistung nach § 1 Abs. 3 UVG nicht, wenn sich der alleinerziehende Elternteil nach der Geburt des Kindes weigert, an der Feststellung der Vaterschaft mitzuwirken. Dem steht es gleich, wenn der alleinerziehende Elternteil bewusst und gewollt von vornherein die Feststellung des unterhaltspflichtigen anderen Elternteils vereitelt und deshalb Unterhalt nur als Ausfallleistung gewährt werden kann"

Quelle: bverwg.de


2022 versuchten dann 3 Klägerinnen diese Ablehnungsgründe noch mal den neuen Regelungen des Samenspenderregistergesetzes gegenüberzustellen. Mit Urteil vom 25. Oktober 2022 hat das Verwaltungsgericht Berlin die Klage abgewiesen. In der Urteilsbegründung hieß es:


„Zur Begründung hat es ausgeführt, dass eine Bewilligung von Unterhaltsvorschuss nicht in Betracht komme, weil ein Ausschlussgrund analog § 1 Abs. 3 Alt. 2 UVG vorliege. Nach dieser Vorschrift bestehe der Anspruch auf Unterhaltsvorschuss nicht, wenn der alleinerziehende Elternteil sich weigere, erforderliche Auskünfte zu erteilen oder bei der Feststellung der Vaterschaft oder des Aufenthalts des anderen Elternteils mitzuwirken. Es sei durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt, dass dieser Ausschlussgrund im Fall einer Zeugung des Kindes unter Verwendung einer anonymen Samenspende entsprechend anwendbar sei. Die analoge Anwendung des Ausschlussgrundes sei auch im vorliegenden Fall geboten. Die Klägerin habe durch ein bewusstes und gewolltes Verhalten vor der Geburt eine Situation geschaffen, in der die Feststellung der Vaterschaft von vornherein ausgeschlossen sei und deshalb die öffentliche Unterhaltsleistung nur als Ausfallleistung gewährt werden könne. Sie sei von dem Kinderwunschzentrum über die Rechtslage aufgeklärt worden und habe sich bewusst für eine sog. Solomutterschaft entschieden.“


Solomütter Deutschland e.V. begrüßt diese Entwicklung ausdrücklich


Für uns als Verein, unsere Community und für alle Solomütter ist diese Entwicklung ein Riesen Schritt. Vor allem und in erster Linie für unsere Kinder. Denn das ist es, was Soloeltern immer im Fokus haben. Das Wohl der Kinder!


Wir feiern dieses Urteil. Wir sind auf dem richtigen Weg. Dieses Urteil erkennt unsere Familienform an und bestätigt das, was wir seit Jahren fordern: Gleichbehandlung für unsere Kinder, Gleichbehandlung aller Familien, keine Benachteiligung der Kinder von Soloeltern, die mit Hilfe einer Samenspende entstehen,


Wie geht es jetzt weiter?


Wir wissen, dass dieses Urteil positiv stimmt und euch vielleicht zum Handeln aufruft. Trotzdem heißt es leider aktuell erstmal abwarten, denn das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Wenn es soweit ist, lassen wir es euch sofort wissen und können dann hoffentlich auch genauere Anleitung geben, was jede einzelne Solomutter tun kann, um eventuell auch Unterhaltsvorschuss zu beantragen und damit ein wichtiges Zeichen auch in anderen Bundesländern zu setzen.


Sobald absehbar ist, wie es weitergeht und welche Konsequenzen sich ergeben, werden wir von Solomütter Deutschland e.V. eine Online Veranstaltung anbieten, bei der alle relevanten Details besprochen werden.


Wir freuen uns mit unserer Community!!


Euer SMD Team



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