Bremer Urteil gibt Solomüttern Recht: Einordnung des Vereins Solomütter Deutschland e.V.
- Solomütter Deutschland e.V.
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Vorab: Als Verein Solomütter Deutschland e.V. ist es unser Kernanliegen, dass unsere Familienform endlich anerkannt wird. Eine Kernforderung ist, dass Sozialleistungen vom Kind her gedacht werden, damit alle Kinder die gleichen Rechte und Ansprüche haben – unabhängig von der Familienform, in die sie hineingeboren wurden.
Vor diesem Hintergrund möchten wir unseren Blick auf das Bremer Urteil zum Unterhaltsvorschuss für Solomütter geben:
Viele Solomütter/-eltern haben zum Thema Unterhaltsvorschuss sehr gemischte Erfahrungen gemacht, denn unsere Familienform wird im System häufig nicht mitgedacht. Das Samenspenderegistergesetz von 2018 und die gesetzliche Klarstellung, dass Samenspender keine Vaterschaftspflichten haben, waren zwar ein wichtiger Schritt – wurden in der Konsequenz aber nicht bei anderen Sozialleistungen, Anträgen oder Voraussetzungen des Staates eingearbeitet.
Der Unterhaltsvorschuss ist ein Paradebeispiel dafür: Er ist eine sogenannte „vorrangige" Sozialleistung und muss zwingend beantragt werden, bevor andere Leistungen wie Wohngeld oder Kinderzuschlag beantragt werden können – auch als Solomutter, denn erst mit der Ablehnung ist der Antrag auf diese Leistungen möglich.
Das Problem: Im Unterhaltsvorschussgesetz gibt es keinen passenden Ablehnungsgrund „Kind durch Samenspende entstanden", weshalb Ablehnungen hilfsweise mit „fehlender Mitwirkung" begründet wurden.
Die Konsequenz: Dieser Ablehnungsbescheid wegen „fehlender Mitwirkung" hat vielen Solomüttern bei Anträgen für Wohngeld oder Kinderzuschlag große Probleme bereitet – man argumentierte, wer bei der vorrangigen Leistung nicht mitwirke, dem stehe auch die nachrangige nicht zu. Langwierige Widersprüche bis hin zu Gerichtsverfahren waren nötig, um diese Rechte durchzusetzen. Für Alleinerziehende besonders zermürbend.
Entsprechend haben viele Solomütter in den letzten Wochen mit den Bremerinnen mitgefiebert und sich gefreut, als ihnen Recht gegeben wurde: Ein Kind über eine Samenspende bedeutet nicht, dass die Mutter bei der Suche nach dem Vater „nicht mitwirkt". Damit wird deutlich: Der Staat muss unsere Familienform endlich mitdenken – er kann sich nicht länger einer eigentlich unpassenden Begründung bedienen. Die Nachricht ging durch Medien, Presse und Community – mit Zuspruch, Freude und Dankbarkeit, aber auch mit Unverständnis, Empörung und Verurteilung.
Die Meinung der Community ist gespalten: Manche Solomütter feiern das Urteil, andere finden, es gehe zu weit, eine Leistung zu beantragen, die gefühlt nicht mit ihnen im Kopf geschaffen wurde. Auch dazu möchten wir Stellung nehmen:
„Von einem Spender kann sich der Staat das Geld gar nicht zurückholen. Das haben Solomütter vorher gewusst und sich darauf eingestellt. Warum jetzt eine Leistung verlangen, die für andere Familienformen gedacht ist?"
Der Verein Solomütter Deutschland e.V. fordert seit seiner Gründung eine einheitliche, kindzentrierte staatliche Leistung – etwa eine Kindergrundsicherung, bei der alle Leistungen unabhängig von der Familienform beim Kind ankommen. Wir finden es richtig, dass alle Kinder gleichgestellt werden; eine solche Unterstützung würde Elternschaft auch Frauen zugänglich machen, die sich das bisher aus finanziellen Gründen nicht zutrauten.
Genau deshalb sind Urteile wie dieses so wichtig: Sie zeigen, dass es in Deutschland zunehmend andere Familienformen gibt, die mitgedacht werden müssen, und regen hoffentlich dazu an, Gesetze zu überdenken. Eine Klage ist oft der einzige Weg, auf Missstände aufmerksam zu machen. Erfolg wäre sowohl eine deutschlandweite Anpassung des Ablehnungsgrundes beim Unterhaltsvorschuss als auch eine grundsätzliche Reform hin zu einer Gleichbehandlung aller Kinder. Es geht dabei nicht darum, sich Leistungen zu „erschleichen", sondern ein Zeichen zu setzen und Sichtbarkeit für das Familienmodell zu bekommen.
Genau das ist mit dem Bremer Urteil passiert: Das Gericht spricht den Kindern von Solomüttern die gleichen Rechte zu wie Kindern aus anderen Familienformen – und das ist es, was sich jede Soloelternperson wünscht.
Soloelternschaft ist eine Entscheidung für ein Leben mit Kind, wenn es aktuell keine Partner*in gibt, die sich aktiv an der Kinderwunscherfüllung beteiligt. Das heißt aber nicht, alles allein stemmen zu müssen und Hilfe abzulehnen – Soloelternschaft ist Verantwortungsübernahme für ein Kind, die durch angemessene staatliche Leistungen unterstützt werden sollte. Wir fordern deshalb eine kindzentrierte Leistungsberechnung, die fragt: Wer gehört zur Familie (Kind/er plus die Erwachsenen, die Verantwortung übernehmen), und welchen Bedarf hat genau diese Familie?
Schau dir hierzu die Forderungen des Vereins an:
„Bedeutet das Urteil, dass ich als Solomutter jetzt auch in meiner Stadt Unterhaltsvorschuss beantragen kann? Haben Solomütter ab jetzt ein Recht darauf?"
Wir als Verein dürfen keine Rechtsberatung machen – wende dich dafür an deine Rechtsanwältin. Nach unseren Informationen lässt sich aus dem Urteil aktuell noch kein direktes, bundesweites Recht ableiten; die nächsten Wochen und Monate werden zeigen, wie Anträge künftig beschieden werden und ob die Politik im Rahmen der geplanten Gesetzesanpassungen Konsequenzen zieht. Fakt ist: Es gibt jetzt ein Urteil, das besagt, dass Solomüttern der Unterhaltsvorschuss nicht mit der Begründung fehlender Mitwirkung verweigert werden kann. Aus unserer Sicht würde bereits ein Ende der Vorrangigkeit des Unterhaltsvorschusses vielen Solomüttern das Leben erleichtern.
Wir sehen im Urteil vor allem eine Chance: Sichtbarkeit für unser Familienmodell. Zum ersten Mal wurden wir als Familienform gesehen, unsere Kinder wurden gesehen – das ist für uns wegweisend und erhöht die Chance, dass unsere Belange in der Politik berücksichtigt werden. Wenn du diese Einschätzung teilst und ebenfalls ein Zeichen setzen möchtest, dann beantrage Unterhaltsvorschuss.
Wenn du Lust hast, dich zu diesen Themen auszutauschen, dich im Verein zu engagieren oder Soloelternschaft aktiv zu unterstützen: Werde gern Mitglied. Wir als Solomütter Deutschland e.V. kämpfen für die Rechte von Soloeltern und ihren Kindern. Gemeinsam sind wir stark. Wir sind viele.
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