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Hinweise zur Garantieperson


Es erreichen uns immer mehr Nachrichten von Solomüttern nach Samenbankspende, dass der Kinderzuschlag und eventuell andere staatliche Leistungen von der Familienkasse abgelehnt werden. Oft scheinen die Familienkassen länderübergreifend auf die Garantieperson zu verweisen, die unterhaltspflichtig sei, bevor Leistungen wie der KIZ gezahlt werden.


Obwohl die Fälle sehr unterschiedlich sind, möchten wir als Verein auf folgende Punkte hinweisen:


  • Eine Garantieperson ist in Deutschland nicht verpflichtend, viele Zentren fordern diese nach der Einführung des Samenspenderregistergesetzes nicht mehr. Eine Familienkasse kann also nicht das Fehlen einer Garantieperson als unterlassene zumutbare Anstrengung, Kindesunterhalt zu erzielen, werten. Die Ablehnung mit dieser Begründung ist nach unserer Sicht rechtswidrig.

  • Ein Vertrag mit einer Samenbank über eine Samenspende an eine alleinstehende Person bedeutet nicht, dass der Anspruch auf staatliche Leistungen erlischt. Diese werden aufgrund einer wirtschaftlichen Notlage beantragt, welche nicht im Vorhinein für immer ausgeschlossen werden kann. Selbst wenn die Solomutter im Vertrag mit der Samenbank angibt, dass sie wirtschaftlich in der Lage ist, das Kind alleine zu versorgen, gilt diese Aussage nicht lebenslang.

  • Wenn eine Behandlung in einem deutschen Kinderwunschzentrum stattfindet, gilt das Samenspenderregistergesetz. Dieses Gesetz ist deswegen entstanden, damit der Spender und das Kinderwunschzentrum nicht zu irgendwelchen Leistungen verpflichtet werden können. Insofern kann eine Behörde nicht dieses Gesetz und die Regelungen vorwerfen und den Anspruch auf nachrangige staatliche Leistungen ablehnen.



Die Familienkassen scheinen seit einiger Zeit vermehrt Anträge von Solomüttern nach Samenbankspende auf nachrangige Leistungen abzulehnen. Um diese neue Situation besser einschätzen zu können, brauchen wir einen Überblick über die Anzahl und die Gründe der Ablehnungen.


Daher haben wir eine Umfrage erstellt und bitten euch, daran teilzunehmen, wenn ihr eine Ablehnung einer staatlichen Leistung bekommen habt. Wir sammeln die Ablehnungsgründe und werten diese aus. Sollten die Ablehnungsgründe gleich oder ähnlich sein und wie oben beschriebene nichtig, dann werden wir weitere Schritte in Erwägung ziehen. Besonders wichtig ist das Hochladen des Ablehnungsbescheides mit geschwärzten persönlichen Daten. So haben wir die Informationen belegbar zur Verfügung. Natürlich ist die Umfrage anonym, es werden keine persönlichen Daten gespeichert.








Wir wissen, dass es gerade als frische Solomutter kräftezehrend sein kann, sich mit so etwas auseinanderzusetzen. Trotzdem empfehlen wir, immer einen Widerspruch einzulegen, statt auf diese Leistungen zu verzichten. Dazu solltet ihr euch dringend rechtliche Unterstützung einholen. Da die Sachlage in jedem Fall anders ist, können wir leider keinen Mustereinspruch zur Verfügung stellen. Solltet ihr bereits Widerspruch eingelegt haben und guten Rechtsbeisitand als Empfehlung haben, teilt diese gerne.


Als Mitglied im Verein hast du außerdem die Möglichkeit, im Klubraum, der Vernetzungsapp des Vereins, Fragen an Vorstand und andere Solomütter zu stellen und kannst deine Fragen auch im regelmäßigen Sonntagsmeeting stellen.







  

    

 

 
 
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